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James Bond im Unterricht: Videoüberwachung und Lauschangriff

Ein Beitrag von Mag. Martin Bauer, MSc

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1. Vorwort

Ich unterrichte Wirtschaftsinformatik in einem zweiten Jahrgang Handelsakademie und frage mich, wie ich meinen Schüler/innen anschaulich und zugleich einprägsam das Thema Datenschutz näher bringen kann …

 
2. Ein Spion im Unterricht

Ich entscheide mich für eine „Mission im Auftrag ihrer Majestät“. Ganz in der Tradition des berühmten britischen Geheimagenten betrete ich die Klasse und platziere einen scheinbar normalen Kugelschreiber auf einem Bene-Ordner am Lehrertisch. Mit dem Hinweis, etwas vergessen zu haben, verlasse ich die Klasse für zwei Minuten. Nach meiner Rückkehr in die Klasse verbinde ich den integrierten USB-Stick des Kugelschreibers mit dem PC. Die verblüfften Schüler/innen können ein High-Definition-Video bestaunen, das der Kugelschreiber während meiner Abwesenheit aufgezeichnet hat.

Den Spion-Kugelschreiber kann man um 50 EUR im Internet kaufen. Das Gerät enthält einen 8 GB USB-Stick sowie eine Miniaturkamera und ein Mikrofon. Die Ton- und Bildqualität sind verblüffend gut für ein Gerät dieser Preisklasse. Geräte mit kleinerer Bildauflösung und weniger Speicherkapazität sind ab 16 EUR zu bekommen. Der USB-Stick kann darüber hinaus zum Speichern von MP3s, Fotos und sonstigen Daten verwendet werden.


  
Kugelschreiber mit integrierter HD-Videokamera, Auflösung 1280 x 960 Pixel, 8 GB USB-Stick

 
An weiteren kreativen Ideen für Geräte mit integrierten Kameras herrscht kein Mangel:

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Geräte mit USB-Stick und Spion-Videokamera

Das hiermit geweckte Interesse der Schüler/innen beflügelt natürlich deren kriminelle Fantasie. An dieser Stelle lasse ich erstmals den Begriff „Datenschutz“ fallen – aber ich möchte noch einmal nachlegen, bevor ich mich endgültig der Rechtsfrage widmen will …

 
3. Die Wanze in der Bank

Frau Mag. Rossmann ist Großkundenbetreuerin in einer Bank und freut sich eines Tages über eine neue Maus auf ihrem PC-Arbeitsplatz. Ihre Freude ist unbegründet, denn diese Maus enthält ein Mikrofon, das per GSM-Karte jedes gesprochene Wort an das Mobiltelefon des Spions überträgt. Die Maus kostet 50 EUR. Die GSM-Karte in der Maus wird von unserem 007 angerufen, um die Audioübertragung zu starten.

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Maus mit eingebauter Wanze und GSM-Telefon

Zum Abhören verwendet James Bond sein Mobiltelefon, aber es ständig an sein Ohr zu halten, wäre sehr auffällig. Mit einem Induktions-Ohrhörer um 60 EUR versteht er jedes Wort, das die Maus überträgt, und niemand bemerkt den Mini-Lautsprecher.

Mini-Ohrhörer für Mobiltelefon

An dieser Stelle beende ich meine Einleitung zum Thema Spionage, zeige den Schülerinnen und Schülern die zum Kauf angebotenen Geräte auf einer chinesischen Website und frage die Klasse nach ihrer ganz persönlichen Einschätzung der Rechtslage. Nach längerer Diskussion darüber nähern wir uns der Thematik des Datenschutzes und die Schüler/innen erkennen, warum der Schutz persönlicher Daten ein Grundrecht im Verfassungsrang ist.

Auf die Frage, warum dann solche Geräte verkauft werden dürften, antworte ich, dass Autos auch schneller als 130 km/h fahren könnten und dass dies bekanntlich keine Rechtfertigung dafür sei, in Österreich mit 200 von Wien nach Salzburg zu rasen. Abgesehen davon, könne man unmöglich den Weltmarkt kontrollieren und in Zeiten des Internet könne jeder überall alles bestellen.

 
4. Die Rechtslage zur Überwachung

Der Einsatz von Überwachungskameras ist strafbar, wenn die Privatsphäre und ganz besonders die Intimsphäre gefährdet sind. Eine Überwachung zum Schutz eines Objektes ist allerdings zulässig. Auf eine generelle Überwachung muss sichtbar hingewiesen werden. Auch Kameraattrappen können rechtswidrig sein, wenn z.B. dadurch die Privatsphäre eines Menschen verletzt wird, selbst dann, wenn keine Videoaufzeichnungen oder Fotos gemacht werden. (Quelle: www.securitycamera.de) Kameraattrappen am WC oder in einer Umkleidekabine sind z.B. gesetzwidrig. Dienen sie jedoch dazu, rasende Autofahrer abzuschrecken oder ausfindig zu machen, sind Überwachungskameras erlaubt.

 
5. Schutz vor Überwachung

Fühlt sich eine Person zu Unrecht überwacht, kann sie auf Unterlassung klagen. Bei Verletzung der Privat- oder Intimsphäre ist eine Strafanzeige möglich.

Leider lassen sich Spione in der Praxis von den geltenden Gesetzen nicht immer abschrecken. Abhilfe gegen Spionage und Überwachung bieten hochspezialisierte Firmen an. Einen Besprechungsraum abhörsicher zu machen kostet allerdings einige Tausend Euro.

Eine technische Maßnahme gegen den Einsatz von Wanzen wäre z.B. die Verwendung von Störsendern.

Störsender für Mobilfunknetze (Handys)

Das unscheinbare Landschaftsgemälde enthält einen Störsender für Mobiltelefone. Der Wirkungsradius ist mit 1 bis 20 m angegeben. Das Gerät kostet 135 EUR. Leistungsstärkere Geräte haben z.B. einen Wirkungsradius von 20 bis 50 m oder sind als Zigarettenschachtel getarnt.

Verschiedene Störsender für Mobilfunknetze

Der Betrieb von in Österreich nicht genehmigten Störsendern ist strafbar und kann zu hohen Geldbußen führen, da Funksignale ziviler oder öffentlicher Einrichtungen (z.B. Polizei oder Krankenhäuser) dadurch beeinträchtigt werden könnten. Die hier abgebildeten in China hergestellten Störsender dürfen z.B. in Österreich nicht betrieben werden.

 
6. Recherche-Auftrag

Zur kritischen Auseinandersetzung der Schüler/innen mit dem Thema Videoüberwachung kann abschließend folgende Aufgabenstellung beitragen: Recherchieren Sie im Internet, welche deutsche Drogeriemarktkette in der Vergangenheit illegal ihre Mitarbeiter/innen per Videoaufzeichnung überwachen ließ!

Lösung siehe:
http://www.news.de/wirtschaft/855041699/jetzt-auch-noch-videoueberwachung/1/
http://www.news.de/wirtschaft/855041798/schlecker-wehrt-sich-schon-wieder/1/
http://www.techfieber.de/2010/01/25/datenschutz-skandal-video-uberwachung-bei-schlecker-tochter-ihr-platz/
 

7. Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:


8. Schulbuchbezug

  Wirtschaftsinformatik Professional HAK II mit SbX-CD
(Bauer, Berger, Öfferlbauer)
SBNR: 136229
ISBN:  978-3-7068-3085-0
Manz Verlag Schulbuch, 2008
     
 

Wirtschaftsinformatik Basic HAS 2 mit SbX-CD
(Bauer, Berger, Öfferlbauer)
SBNR: 136244
ISBN:  978-3-7068-3096-6
Manz Verlag Schulbuch, 2008

     
  W.-Informatik HAS 2
(Baier, Reikerstorfer u.a.)
SBNR: 116047
ISBN:  978-3-7068-3216-8
Manz Verlag Schulbuch, 2008
 
9. Download

Sie können sich den gesamten Beitrag auch als Word-Dokument downloaden: