Steuerreform 2005 (1.3.2004)
1. Allgemeines
Die erste Etappe der Steuerreform wurde im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen und mit 1. Jänner 2004 in Kraft gesetzt. Die zweite Etappe soll eine weitere Entlastung für alle Einkommensbezieher und Unternehmer bringen. Der Gesetzesentwurf soll im April/Mai 2004 im Parlament behandelt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Im Folgenden werden für den Rechnungswesenunterricht relevante Bestimmungen dargestellt.
2. Wesentliche Bestimmungen
Große Reform des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes. Der Tarif wird von vier auf drei Stufen reduziert, der Höchststeuersatz von 50% bleibt unverändert. Der AStAB wird in den Tarif eingearbeitet.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
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Für Einkommensteile über € 51.000,00 beträgt der Steuersatz 50%.
Bei einem Einkommen von mehr als € 10.000,00 ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:
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Hinweis: Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen kann unter http://www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme/_start.htm die steuerliche Auswirkung der Steuerreform berechnet werden. Die Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht in das Programm integriert, die Berechnungen erfolgen auf Basis der SV-Beiträge 2003.
- Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wird um den Kinderzuschlag erhöht, wobei folgende Staffel vorgesehen ist:
| für das erste Kind | € 130,00 | |
| für das zweite Kind | € 175,00 | |
| für das dritte Kind und jedes weitere Kind | € 220,00 | |
| Die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind wird von jährlich € 4.400,00 auf € 6.000,00 angehoben. | ||
- Das kleine und das große Pendlerpauschale werden auf folgende Beträge erhöht:
| Bei einer Fahrtstrecke von | ||
| 20 km bis 40 km | € 450,00 jährlich | |
| 40 km bis 60 km | € 891,00 jährlich | |
| über 60 km | € 1.332,00 jährlich | |
| 2 km bis 20 km | € 243,00 jährlich | |
| 20 km bis 40 km | € 972,00 jährlich | |
| 40 km bis 60 km | € 1.692,00 jährlich | |
| über 60 km | € 2.421,00 jährlich |
- Anhebung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages von € 75,00 auf € 100,00.
- Der Körperschaftsteuersatz wird von 34% auf 25% abgesenkt. Die Bemessungsgrundlage wird durch Abschaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie durch Abschaffung der steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert.
- Die Schaumweinsteuer wird „abgeschafft“ (Nullsatz), die Biersteuer wird abgesenkt.
- Für die Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Agrardiesel) wird günstiger besteuert.
- Einführung einer allgemeinen Pauschalierungsverordnung für Kleinstunternehmer.
- Zur Betrugsbekämpfung sind u.a. die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
| - Verschärfung des Finanzstrafrechts | |
| - Ausweitung des „normalen“ Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 | |
| - Verstärkung der personellen Ressourcen im Prüfungsbereic |
- Unter dem Schlagwort „zurück in die Steuerehrlichkeit“ ist eine strafbefreiende pauschale Steuernachzahlungsmöglichkeit für das Jahr 2001 und die Vorjahre geplant.
3. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
- Bundesministerium für Finanzen
http://www.bmf.gv.at/steuer/_start.htm
4. Download
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