Steuererklärungsfolmulare ab 2003 (1.4.2004)
1. Allgemeines
Für die Einreichung der elektronischen Steuererklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2003 wurden die Formulare der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung um neue „Betriebskennzahlen“ erweitert. Bei diesen Betriebskennzahlen sind die wesentlichsten Posten von Bilanz und GuV anzugeben, damit die Finanzverwaltung Vergleichsdaten für Kennzahlenvergleiche und Risikoanalysen zur Verfügung hat.
Unmittelbare Auswirkungen ergeben sich aus den neuen Betriebskennzahlen insofern, als organisatorische Maßnahmen im Bereich der Buchführung und Bilanzierung erforderlich sind und der Aufwand für das Erstellen der Steuererklärungen erhöht wird.
Bei zukünftigen Kennzahlenanalysen durch die Finanzverwaltung ist beim Auftreten von Abweichungen zu den branchenüblichen Betriebskennzahlen mit einer erhöhten Überwachung zu rechnen.
2. Veranlagungsjahr 2003
Angesichts der gravierenden Umstellung bei der Übermittlung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2003 hat die Finanzverwaltung im Rahmen eines Toleranzerlasses Folgendes bekannt gegeben: Für Aufwandspositionen, die nur durch ein aufwendiges, rückwirkendes Entzerren einzelner Aufwandskonten korrekt bei der jeweiligen Kennzahl eingetragen werden könnten, kann der Eintrag unter der Position „Übrige und/oder pauschale Aufwendungen/Betriebsausgaben“ (KZ 9230) erfolgen. Es sind daher für das Kalenderjahr 2003 grundsätzlich keine rückwirkenden Umbuchungen erforderlich.
Ab Jänner 2004 sollte auf eine dem Österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) und den in den Steuererklärungen vorgegebenen Betriebskennzahlen angepasste Kontenanlage geachtet werden.
3. Laufende Buchführung ab 2004
In der laufenden Buchführung ist ab dem Veranlagungsjahr 2004 zur Vermeidung späterer zeitaufwendiger Umbuchungen darauf zu achten, dass eine Verbuchung „kennzahlenrein“ erfolgt. Für die korrekte Erfassung der einzelnen Bestands- und Erfolgskonten bei den jeweiligen Kennzahlen ist eine exakte Definition des Inhalts der einzelnen Konten erforderlich. Der Inhalt der in den Steuererklärungen anzugebenen Kennzahlen orientiert sich im Wesentlichen am Österreichischen Einheitskontenrahmen. Vor allem bei der Verbuchung der nachfolgenden Aufwendungen ist auf eine exakte Trennung zu achten:
Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für Gebäude sind auf anderen Konten zu erfassen als Instandhaltungen von anderen Wirtschaftsgütern, sowie Aufwendungen für Reinigung durch Dritte, Entsorgung und Beleuchtung.
Die Verbuchung der Kfz-Kosten und sonstigen Fahrtkosten hat wie folgt getrennt zu erfolgen:
- tatsächliche Kfz-Kosten (u.a. Instandhaltungsaufwendungen betreffend Kfz, Betriebsstoffe, Reparatur- und Servicekosten, Versicherungsprämien, Steuern)
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Leasingaufwendungen
- Tages- und Nächtigungsgelder, Kilometergelder
Aufwendungen für Miete, Pacht und Leasing sind getrennt von den Betriebskosten (z.B. Beheizung, Beleuchtung, Reinigung) auf gesonderten Konten zu verbuchen. Bei pauschalen Mieten inklusive Betriebskosten ist daher eine entsprechende Aufteilung vorzunehmen.
4. Branchenkennzahlen
In den Steuerklärungen ist eine Angabe der Art der Tätigkeit in Form einer Branchenkennzahl erforderlich. Diese Branchenkennzahl leitet sich aus der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation ab.
Der Aufbau dieser strukturierten Klassifikation kann unter der Internetadresse http://www.statistik.at/oenace/allgemeines.shtml oder mittels E-Mail-Anfrage unter klassifikationen@statistik.gv.at erhoben werden. Die Einstufung der Klassifikation des Unternehmens für die Angabe der Branchenkennzahl in der Steuererklärung kann auch von den Unternehmern selbst vorgenommen werden.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
- Bundesministerium für Finanzen
http://www.bmf.gv.at/steuer/_start.htm - Statistik Austria
http://www.statistik.at/oenace/allgemeines.shtml
6. Download
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