Personalverrechnung 2006 (1.2.2006)
1. Allgemeines
Die Personalverrechnung ist – wie alljährlich – auch im Jahr 2006 wieder von zahlreichen Änderungen geprägt. Die derzeit geltenden Bestimmungen, die für den Rechnungswesenunterricht relevant sind, werden im Folgenden dargestellt.
2. Lohnsteuer
Der Steuertarif wurde bereits für das Jahr 2005 völlig neu konzipiert und ist für 2006 unverändert geblieben, sodass es für 2006 keine neuen Lohnsteuertabellen gibt. Die Berechnung der Lohnsteuer kann wie bisher entweder näherungsweise unter Zuhilfenahme einer Lohnsteuertabelle mit gerundetem Einkommen oder unter Anwendung der nachfolgenden „Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle“ vorgenommen werden.
Ortsübliche Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von dritter Stelle freiwillig und ohne Rechtsanspruch gewährt werden, sind steuerfrei.
Das Pendlerpauschale wurde um 10% angehoben. Das kleine Pendlerpauschale beträgt nun bei einer einfachen Fahrtstrecke ab 20 km € 41,25, ab 40 km € 81,75 und ab 60 km € 122,25 pro monat.
Das große Pendlerpauschale beträgt bei einer einfachen Fahrtstrecke ab 2 km € 22,50, ab 20 km € 89,25, ab 40 km € 155,25 und ab 60 km € 222,00 pro monat.
Die Kilometergelder wurden mit Wirkung vom 28. Oktober 2005 erhöht. Die neuen Werte betragen für Pkw und Kombi € 0,376, für Krafträder bis 250 cm³ € 0,119, für Krafträder über 250 cm³ € 0,212 und pro mitfahrender Person € 0,045. Aus Vereinfachungsgründen können die Kilometergelder auch auf volle Cent aufgerundet werden (z.B. für Pkw € 0,38).
Das Tagesgeld für Inlandsreisen (€ 26,40 pro Tag bzw. € 2,20 pro Stunde) und das Nächtigungsgeld (€ 15,00 pauschal je Nacht, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen werden) bleiben ebenso unverändert wie die Bestimmungen für die Auslandsreisen.
Die Besteuerung der sonstigen Bezüge bleibt unverändert; die Lohnsteuer beträgt bis zur Erreichung der Sechstelgrenze 6%, soweit die sonstigen Bezüge eines Kalenderjahres den Freibetrag von € 620,00 übersteigen. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel höchstens € 2.000,00 beträgt.
3. Sozialversicherung
Die Geringfügigkeitsgrenze hat sich ab dem Jahr 2006 auf € 333,16 pro Monat (€ 25,59 pro Tag) erhöht. Die Höchstbeitragsgrundlagen erhöhen sich für das Jahr 2006 bei den laufenden Bezügen auf € 3.750,00 pro Monat, bei den Sonderzahlungen auf € 7.500,00 pro Jahr.
Die Beitragssätze wurden bereits im Vorjahr angehoben. Für das Jahr 2006 ergeben sich für die Beitragsgruppen Arbeiter (A1) und Angestellte (D1) die nachfolgenden Werte.
Der Dienstgeber hat in Hinkunft jährlich ein Serviceentgelt für die E-Card in Höhe von € 10,00 einzuheben und an die Krankenkasse abzuführen.
4. DB, DZ, Kommunalsteuer
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) beträgt weiterhin 4,5% der Beitragsgrundlage.
Die als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) bezeichnete Kammerumlage 2 setzt sich aus der jeweiligen Landeskammerumlage (LKU) und der Bundeskammerumlage (BKU) zusammen, wobei die Werte für das Jahr 2006 unverändert bleiben. Der DZ beträgt im Burgenland 0,44%, in Kärnten 0,42%, in Niederösterreich 0,42%, in Oberösterreich 0,36%, in Salzburg 0,43%, in der Steiermark 0,42%, in Tirol 0,44%, in Vorarlberg 0,39% und in Wien 0,40% der Beitragsgrundlage des DB.
Die Kommunalsteuer beträgt weiterhin 3% der Bemessungsgrundlage.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
- Bundesministerium für Finanzen
http://www.bmf.gv.at - Österreichische Sozialversicherung
http://www.sozialversicherung.at
6. Download
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