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Steuern online berechnen und bezahlen (1.10.2002)

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1. Allgemeines

Das Finanzministerium stellt auf seiner Homepage ein Programm zur Lohnsteuer- und Einkommensteuerberechnung gratis zur Verfügung. Weiters können die Steuerpflichtigen sämtliche Abgabenarten online begleichen.


2. Steuern online berechnen

Mit den Steuerberechnungsprogrammen des Finanzministeriums können unter der Internetadresse http://www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme/_start.htm Steuern online berechnet werden. (Anmerkung: Rechtlich gültig ist nur der Bescheid des zuständigen Finanzamtes!)

Es stehen zwei Möglichkeiten der Steuerberechnung zur Verfügung.

Brutto/Netto-Rechner:

Bei gegebenem Bruttobezug können die Abzüge für Sozialversicherung (wahlweise für A1-Arbeiter oder D1-Angestellte) und die Lohnsteuer für den laufenden Bezug, die Sonderzahlungen und den Jahresbezug berechnet werden. Die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse (z.B. Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge) ist im Rahmen dieser Berechnung nicht möglich.

Lohnsteuer- und Einkommensteuerberechnung:

Mit Hilfe dieser detaillierten Berechnung wird die Abgabenlast auf Basis der Bemessungsgrundlage (und nicht vom Brutto-Bezug) ermittelt. Falls nichtselbständige Einkünfte vorliegen, sind die Beträge aus dem Jahreslohnzettel (Formular L 16) zu entnehmen. Die Genauigkeit des Ergebnisses hängt von der Exaktheit der eingetragenen Beträge ab.


3. Steuern online bezahlen

Sämtliche Abgabenzahlungen können durch die Steuerpflichtigen mit Hilfe von „www.bezahlen.at“ online durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck ist vor Durchführung der erstmaligen Überweisung ein Anmeldeformular auf der Homepage http://www.bezahlen.at auszufüllen. Es sind folgende Daten anzugeben: Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung. Außerdem legt man sein persönliches Kennwort fest und definiert das betreffende Finanzamt, die zugehörige Steuernummer und den jeweiligen Zahlungstermin (z.B. monatlich, vierteljährlich).

Zur Identifizierung ist eine Kopie des Reisepasses oder des Führerscheins an „www.bezahlen.at“ zu übermitteln. Nach Einlangen und Prüfung der Unterlagen erhält man per E-Mail eine Verständigung der erfolgten Freischaltung. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, Zahlungen im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens von dem angegebenen Girokonto über das Internet freizugeben.

Einige Tage vor dem jeweils angegebenen Zahlungstermin wird man mittels E-Mail an die fällig werdende Zahlung erinnert. Nach Eingabe des Kennwortes wird ein mit den im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen Daten vorausgefüllter Beleg angezeigt. In diesem elektronischen Beleg sind nur mehr der Überweisungsbetrag und allfällige Verrechnungsweisungen zu ergänzen.
 

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter den nachfolgenden Adressen abgerufen werden:


5. Download

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