Einheitliche Prüfung der betrieblichen Lohnverrechnung (2.5.2002)
1. Allgemeines
Die Sozialversicherungsprüfung, die Lohnsteuerprüfung mit der Prüfung des Dienstgeberbeitrages sowie die Prüfung der Kommunalsteuer erfolgen derzeit durch Organe der Krankenversicherungsträger, der Finanzämter und der Gemeinden, und zwar jeweils durch unterschiedliche Prüforgane zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alle drei Prüfungen beziehen sich aber auf die gleichen Aufzeichnungen (Lohnkonto und Buchführung).
Durch das Gesetz über die gemeinsame Prüfung soll erreicht werden, dass alle lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer und DB, SV-Beiträge, Kommunalsteuer) im Rahmen eines Prüfungsvorganges geprüft werden. Die Prüfung ist im Regelfall von einem Prüfungsorgan (einem Prüfer aus dem Bereich der Sozialversicherung oder aus dem Bereich der Finanzverwaltung) durchzuführen. Mit der einheitlichen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben sollen daher die administrative Belastung der Arbeitgeber vermindert und gleichzeitig erhebliche Synergieeffekte in der Verwaltung realisiert werden.
Durch diesen Gesetzesentwurf sollen
- das Einkommensteuergesetz,
- das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und
- das Kommunalsteuergesetz
Mit dem Beschluss des Gesetzes durch den Nationalrat ist spätestens im Juli 2002 zu rechnen.
Im Folgenden werden einige für den Rechnungswesenunterricht relevante Vorschläge in Stichworten dargestellt.
2. Geplante Maßnahmen
- Einheitliche Prüfung aller Lohnabgaben einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge durch einen Prüfer.
- Die jeweiligen Prüfer sind weiterhin unverändert der Fach- und Dienstaufsicht ihres Ministeriums unterstellt, prüfen jedoch nach entsprechender Ausbildung auch das andere Prüfungsgebiet.
- Bei Dienstgebern mit mehreren Betriebsstätten wird für Zwecke der Lohnabgaben und der Sozialversicherungsbeiträge jeweils die wirtschaftlich bedeutendste Betriebsstätte maßgebend sein, wodurch jedes Unternehmen einheitlich aufgrund eines einzigen Prüfungsantrages geprüft werden kann.
- Für die Prüfung werden die maßgeblichen Verfahrensvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) einheitlich anzuwenden sein.
- In das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) soll eine dem Einkommensteuergesetz (EStG) ähnliche Auskunftsverpflichtung der Gebietskrankenkassen eingefügt werden.
- Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erhält die Kompetenz, verbindliche Sozialversicherungsrichtlinien auszuarbeiten. Diese sind vergleichbar mit den Lohnsteuerrichtlinien.
- Der Lohnzettel und der jährliche Beitragsgrundlagennachweis werden ab dem Jahr 2003 zu einem einheitlichen Formular zusammengefasst.
- Die einheitliche Prüfung erfordert auch einheitliche EDV-Grundsätze. Bis Ende des Jahres 2003 wird daher eine gemeinsame Datenbank der Abgabenbehörde, der Gebietskrankenkassen und des Städte- bzw. Gemeindebundes geschaffen.
- Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wird auch im Rahmen der Betrugsbekämpfung mit der Finanzverwaltung zusammenarbeiten.
3. Weitere Informationen
Nähere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
- Bundesministerium für Finanzen
http://www.bmf.gv.at/steuer/_start.htm
unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. „Steuer“
4. Download
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