Steuerliche Investitionsbegünstigungen (4.11.2002)
1. Allgemeines
Im laufenden Jahr wurden durch das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 und durch die Maßnahmen der Hochwasserentschädigung neue Investitionsanreize geschaffen.
Im vergangenen Frühjahr wurde das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 veröffentlicht. Es brachte eine Erweiterung der Förderung von Forschung und Entwicklung, eine Anhebung des Bildungsfreibetrages bzw. die Einführung einer Bildungsprämie und die Einführung einer vorzeitigen Abschreibung für Bauvorhaben. (siehe Archiv >> Steuerrecht, RW-News vom 5.2.2002)
Mit dem vor kurzem beschlossenen Bundesgesetz, das Maßnahmen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden getroffen hat, wurden auch einige weitere – vom Hochwasser unabhängige - Begünstigungen vor allem im betrieblichen Bereich geschaffen. Unter anderem wurden weitere Investitionsförderungen wie eine erhöhte Forschungsförderung, Investitionszuwachsprämien und eine verstärkte Förderung von Ausbildungs- und Förderungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen beschlossen.
Die folgenden Ausführungen stellen einen für den Rechnungswesenunterricht relevanten zusammenfassenden Überblick über die nun – vom Hochwasser unabhängig - vorhandenen Investitionsbegünstigungen dar.
2. Investitionsbegünstigungen für Sachanlagen
Übertragung stiller Reserven:
Scheiden Wirtschaftsgüter gegen Entgelt aus, so können die aufgedeckten stillen Reserven (Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös und Buchwert) von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Anlagen abgesetzt werden. (siehe Bernhart u.a., Rechnungswesen HAK IV)
Befristete vorzeitige Abschreibung für Gebäudeherstellung:
Für Betriebsgebäude, die in der Zeit vom 1.1.2002 bis 31.12.2003 errichtet werden, steht zusätzlich zur Normalabschreibung eine vorzeitige Abschreibung in der Höhe von 7% der Herstellungskosten zu. Sie steht allerdings nur bei Herstellung von Gebäuden zu, bei denen eine Abschreibung von bis zu 3% p.a. geltend gemacht werden kann. Reicht die Herstellungsdauer über das Jahr 2003 hinaus, kann die vorzeitige Abschreibung nur von den bis zum 31.12.2003 anfallenden Teilherstellungskosten geltend gemacht werden, höchstens jedoch von € 3.800.000,00. Wird das Bauvorhaben vor dem 1. Jänner 2004 beendet, kann die vorzeitige Abschreibung von den gesamten anfallenden Herstellungskosten gebildet werden, maximal jedoch von € 3.800.000,00. Die vorzeitige Abschreibung beträgt daher höchstens € 266.000,00.
Befristete Investitionszuwachsprämie:
Als Anreiz für Investitionen wird für den Investitionszuwachs bei ungebrauchten körperlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens für die Jahre 2002 und 2003 eine besondere Prämie in der Höhe von 10% eingeführt. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebäude, geringwertige Wirtschaftsgüter, Pkw und Kombi, sowie Wirtschaftsgüter einer ausländischen Betriebsstätte.) Der Investitionszuwachs errechnet sich als Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Jahre 2002 bzw. 2003 und dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre.
Werden Unternehmen in den Jahren 2002 oder 2003 neu gegründet, so beträgt der Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der letzten drei Jahre zwangsläufig null. Es steht daher im ersten Jahr (z.B. 2002) die 10%ige Investitionszuwachsprämie für die gesamten begünstigten Investitionen zu. Von der Investitionszuwachsprämie werden daher vor allem die Jungunternehmer/innen und Neugründer/innen profitieren.
3. Investitionsbegünstigungen für Forschungstätigkeit
Forschungsfreibetrag:
Nach den Bestimmungen des EStG kann ein Forschungsfreibetrag in der Höhe von 25% der Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen gebildet werden. Liegt der Forschungsaufwand über dem Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre, so steht für den übersteigenden Aufwand ein Freibetrag von 35% zu.
Zusätzlich zu diesen Begünstigungen kann ein Forschungsfreibetrag in der Höhe von 15% gebildet werden. Grundlage für die Berechnung dieses Freibetrages sind die Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und wissenschaftlich durchgeführt werden und über die nach der bisher primär am Erfindungsbegriff orientierten Abgrenzung hinausgehen. Das Ziel dieser Förderung ist die Wissensvermehrung sowie die neue Anwendung dieses Wissens. (siehe Archiv >> Steuerrecht, RW-News vom 5.2.2002.)
Forschungsprämie:
Um auch jenen Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung zu ermöglichen, die eine ungünstige Ertragslage haben, wurde für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung anstelle des 15%igen Forschungsfreibetrages eine Forschungsprämie in der Höhe von 5% eingeführt.
4. Investitionsbegünstigungen für Humankapital
Bildungsfreibetrag:
Für Aufwendungen des Arbeitgebers für berufliche Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen der Arbeitnehmer/innen in externen Bildungseinrichtungen kann ein Bildungsfreibetrag bis zu 20% geltend gemacht werden.
Ab 2003 werden auch Aufwendungen in innerbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen mit einem Bildungsfreibetrag von bis zu 20% der Bildungsaufwendungen steuerlich gefördert, höchstens jedoch € 2.000,00 pro Kalendertag und Ausbildungsmaßnahme.
Bildungsprämie:
Für ertragsschwache Unternehmen, für die der Bildungsfreibetrag keinen steuerlichen Vorteil bringt, wurde der Anreiz zur Intensivierung der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen durch eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% geschaffen.
Lehrlingsausbildungsprämie:
An die Stelle des Lehrlingsfreibetrages (siehe Bernhart u.a., Rechnungswesen HAK IV) tritt eine Lehrlingsausbildungsprämie in der Höhe von € 1.000,00 für jedes Lehrverhältnis und für jedes Jahr, in dem das Lehrverhältnis aufrecht ist. Die Prämie steht für alle Lehrverhältnisse zu, die ab dem 1.1.2002 bestanden haben. Für Jahre, für die noch ein Lehrlingsfreibetrag geltend gemacht wird, kann die Prämie nicht beansprucht werden.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter http://www.bmf.gv.at abgerufen werden.
- Konjunkturbelebungsgesetz 2002:
http://www.bmf.gv.at/Steuer/NeueGesetze/_start.htm - Hochwasseropferentschädigung:
http://www.bmf.gv.at/Steuer/NeueGesetze/_start.htm
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