FinanzOnline - „Der Amtsweg per Mausklick“ (2.12.2002)
1. Allgemeines
FinanzOnline ist das elektronische Service der österreichischen Finanzverwaltung. Dieses System verbindet Wirtschaftstreuhänder, Notare und Rechtsanwälte mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung und bietet den elektronischen Zugang zu den Daten der Finanzverwaltung. Es ermöglicht den Teilnehmer/innen die Online-Abfrage, die Online-Änderung und die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung sowie die Online-Übermittlung von Daten von der Finanzverwaltung an die Teilnehmer/innen.
Ab dem Jahr 2003 wird der Zugang zu diesem elektronischen Datenübermittlungsverfahren auch für alle Bürger/innen und Unternehmer/innen geöffnet. Man kann daher ab dem kommenden Jahr „per Mausklick“ mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung treten.
Das Ziel von FinanzOnline ist es, durch konsequenten Einsatz neuester Technologien Rationalisierungseffekte und Kosteneinsparungen sowohl bei den Abgabenpflichtigen als auch bei der Finanzverwaltung zu erzielen. Die Unabhängigkeit von den Parteienverkehrszeiten der Finanzämter und die Beschleunigung der Amtswege und Auskunftszeiten ermöglichen in jedem Fall eine Verbesserung der Dienstleistungen.
Mittels FinanzOnline können rund um die Uhr Daten des Finanzamtes abgefragt werden (z.B. Daten des Steuerkontos oder der Lohnzettel) und Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden (z.B. Steuererklärungen). Weiters ist es möglich, personenbezogene Daten (z.B. Anschrift und Bankverbindung) zu ändern oder sich einen Steuerbescheid (z.B. der Arbeitnehmerveranlagung) auf elektronischem Weg zustellen zu lassen.
2. Online-Anmeldung
Der Einstieg zu FinanzOnline erfolgt über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at). Voraussetzung für den ersten Einstieg in das Verfahren ist eine erfolgreiche Anmeldung. Diese Anmeldung kann ab 20. Jänner 2003 mit dem Online-Formular erfolgen. Sofern die Anmeldedaten mit den bei der Finanzverwaltung bereits vorhandenen personenbezogenen Grunddaten übereinstimmen, werden folgende Codes vergeben:
- eine Teilnehmeridentifikation (TID),
- eine Benutzeridentifikation (BENID) und
- eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa) oder durch persönliche Übergabe am Finanzamt.
Neben der Online-Anmeldung ist es auch möglich, sich mit einem auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ab 20. Jänner 2003 zur Verfügung stehenden Papier-Formular zu FinanzOnline anzumelden. Dieses Anmeldeformular kann bei jedem Finanzamt persönlich abgegeben oder per Post bzw. Fax an jedes Finanzamt übermittelt werden. Im Falle der persönlichen Abgabe und der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) werden die Zugangskennungen sofort persönlich übergeben.
3. Zeitplan
Die elektronische Abgabe der Steuererklärungen ist nicht zwingend, aber die Finanzverwaltung ist daran interessiert, in weiterer Folge möglichst viele Erklärungen in elektronischer Form zu erhalten.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- Bereits für das Veranlagungsjahr 2002 wird das Formular zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) elektronisch zur Verfügung stehen.
- Ab dem Zeitraum 01/2003 kann die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U30) über FinanzOnline erfolgen.
- Die Einkommensteuererklärung (Formular E 1), die Körperschaftsteuererklärung (Formular K 1) und die Umsatzsteuererklärung (Formular U 1) werden ab dem Veranlagungsjahr 2003 als elektronische Steuererklärungen eingerichtet.
4. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
- Bundesministerium für Finanzen:
https://finanzonline.bmf.gv.at/
5. Download
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