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E-Card statt Krankenschein (1.6.2005)

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1. Allgemeines

Die E-Card dient als Anspruchsnachweis des Patienten gegenüber den Ärzten und Behandlungseinrichtungen und ersetzt die bisher üblichen Krankenscheinarten aller Sozialversicherungsträger. Bis Jahresende sind alle Versicherten mit ihrer Krankenversicherungskarte ausgestattet und alle Vertragspartner an das E-Card-System angebunden. Am 1. Jänner 2006 ist der Krankenschein Geschichte.


2. Österreichweite Einführung

Im Februar 2005 begann der Probebetrieb für die E-Card. Rund 100.000 Menschen im Nordburgenland können seither bei den Vertragsärzten die Krankenversicherungskarte anstelle des Krankenscheines verwenden. Der österreichweite Versand der neuen E-Card startete Ende Mai 2005. Die E-Card wird jedem Versicherten und Angehörigen ausgestellt, der einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Auch geringfügig Beschäftigte erhalten die
E-Card. Die Krankenversicherungskarte wird allen Anspruchsberechtigten automatisch mit der Post zugesandt. Bis Ende 2005 sollen alle Karten versandt sein.

Gleichzeitig mit der Ausgabe der E-Card an die Versicherten und ihre Angehörigen werden auch die Ärzte und sonstigen Vertragspartner der Sozialversicherung mit der nötigen technischen Infrastruktur versorgt. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, dass die Patienten ihre Karte möglichst vom ersten Tag an verwenden können.


3. Daten der E-Card

Die Krankenversicherungskarte ist eine sog. „Schlüsselkarte“. Sie ist für den Vertragsarzt der Zugangsschlüssel zu Dienstleistungen und Daten, die auf den Rechnern der Sozialversicherung zur Verfügung stehen. Mit dieser Karte können nur die Anspruchsvoraussetzungen auf die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft werden. Auf dem Datenchip sind keine Gesundheitsdaten gespeichert.

Auf der E-Card sind die

  • persönlichen Daten des Versicherten wie Name, akademischer Grad und Geburtsdatum,
  • die Sozialversicherungsnummer und
  • die Kartennummer

gespeichert.

Auf der Vorderseite der Karte stehen neben dem Namen und der Sozialversicherungsnummer die Internetadresse der österreichischen Sozialversicherung und die Telefonnummer der E-Card-Serviceline.
An diese Einrichtung kann man sich bei Diebstahl und Verlust wenden. Die Rückseite der E-Card enthält die europäische Krankenversicherungskarte, die bei Auslandsaufenthalten z.B. im Bereich der EU und der Schweiz den Auslandskrankenschein ersetzt.

Eine neue Karte muss dann beantragt werden, wenn sich die auf der Karte vermerkten persönlichen Daten ändern. Ein Wechsel des zuständigen Sozialversicherungsträgers ändert nichts an der Gültigkeit der Karte.


4. Kosten der E-Card

Die Versicherten haben ein jährliches Serviceentgelt in Höhe von
€ 10,00 zu entrichten, das vom Dienstgeber jeweils zum 15. November für das folgende Kalenderjahr, erstmals am 15. November 2005, eingehoben wird.

Das Serviceentgelt ist wie die Krankenscheingebühr für Versicherte und mitversicherte Ehegatten zu bezahlen. Kinder und Pensionisten sind ausgenommen.

Versicherte, die für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen einen Selbstbehalt zu leisten haben, wie die Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) haben kein Serviceentgelt zu entrichten.


5. Arztbesuch mit der E-Card

Versicherte und ihre Angehörigen, die bereits eine Krankenversicherungskarte erhalten haben, nehmen diese anstelle des Krankenscheines zum Vertragsarzt sowie in jede andere Vertragseinrichtung der Krankenversicherung mit. Dort wird der Anspruch auf Leistung über ein spezielles Lesegerät überprüft.

Wurde die Karte vergessen, kann der Arzt über die Sozialversicherungsnummer überprüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Beim nächsten Arztbesuch muss die Karte dann nachgereicht werden. Bei Hausbesuchen hat der Arzt die Möglichkeit, eine Vorab- oder eine Nacherfassung der Daten durchzuführen.

Für Überweisungen gibt es weiterhin den Überweisungsschein, da mit einer Überweisung meist medizinische Angaben wie z.B. Diagnosen und Behandlungen verbunden sind, die nicht auf der Karte gespeichert werden können. Der Überweisungsschein ist dann gemeinsam mit der Krankenversicherungskarte vorzulegen.


6. Übergangsregelungen

Grundsätzlich kann der Krankenschein noch im gesamten Jahr 2005 verwendet werden. Dienstgeber sind noch verpflichtet, Krankenscheine auszustellen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass mit der allmählichen Ausgabe der
E-Card festgelegt wird, dass in jenen Gebieten, die bereits mit der Karte versorgt sind, diese den Krankenschein ersetzt, sofern auch der Arzt über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.

Aufgrund der bei Verwendung der E-Card entfallenden Krankenscheingebühr wird es in der Praxis daher nicht mehr zur Ausstellung von Krankenscheinen kommen.


7. Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:


8. Download

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