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Basel II - Die neuen Kreditrichtlinien (7.1.2004)

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1. Allgemeines

In der europäischen Wirtschaftsordnung kommt der Stabilität des Finanzsystems zentrale Bedeutung zu. Die Sicherheit der Spareinlagen, die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und die Finanzierung der Unternehmen sollen durch leistungsfähige Banken garantiert werden. Um diese Stabilität zu gewähr­leisten, sind Banken – mehr noch als alle anderen Wirtschafts­teilnehmer – an strenge Regeln und Vorschriften gebunden.

Angesichts der globalen Finanzmärkte ist eine internationale Abstimmung dieser Regeln erforderlich. Diese Abstimmungsarbeiten finden im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) statt. Da diese Institution ihren Sitz in Basel hat, wurden und werden die entsprechenden Ausführungen als Basel I und Basel II bezeichnet.

Der ins Leben gerufene Arbeitsausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die internationale Finanzmarktstabilität zu erhalten bzw. auszubauen. Unter dem Titel Basel II wird eine Neuregelung der Eigenmittelbestimmungen für Kreditinstitute im „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“ diskutiert. Demnach soll die Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten mehr als bisher von der Bonität der Kreditnehmer abhängig gemacht werden.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung. Vor allem die möglichen Kreditverteuerungen für die österreichische Wirtschaft stehen immer wieder im Mittelpunkt vieler Diskussionen.


2. Basel I
Im Jahre 1988 wurden die Kreditinstitute in Österreich im Rahmen der nationalen Umsetzung der Baseler Eigenmittelübereinkunft („Basel I“) gesetzlich u.a. dazu verpflichtet, die von ihnen vergebenen Kredite mit Eigenkapital in Höhe von mindestens 8% des Kreditvolumens (= Solvabilitätskoeffizient) zu unterlegen.

Dabei wird das Risikogewicht des jeweiligen Kreditnehmers berücksichtigt. Dieses ist abhängig von der Kreditnehmergruppe, in der sich der jeweilige Kreditnehmer befindet. So haben beispielsweise der Bund ein Risikogewicht von 0%, Banken 20% und Unternehmen 100%.

Das entsprechende Eigenkapitalerfordernis errechnet sich dann jeweils nach folgender Formel: Kreditbetrag x Risikogewicht x Solvabilitätskoeffizient

Die innerhalb der Kreditnehmergruppen relativ undifferenzierte Bemessung des Eigenkapitalerfordernisses führt allerdings zu einer ungenügenden Annäherung an das tatsächliche Kreditrisiko. Dies führt bei den Banken möglicherweise zu einer Fehlsteuerung, da die Kredite z.B. an Firmenkunden der höchsten Bonität in gleichem Maße mit Eigenkapital zu unterlegen sind, wie Kredite an Unternehmen mit niedriger Bonität.


3. Basel II
Im Jahre 2001 veröffentlichte die BIZ das mittlerweile als Basel II bekannt gewordene Papier, in dem Empfehlungen zu einer Überprüfung der Eigenkapitalregeln im internationalen Bankgeschäft abgegeben wurden.

Durch einen risikodifferenzierten Ansatz soll die Eigenkapitalausstattung einer Bank in einer optimalen Relation zum tatsächlichen Kreditrisiko stehen. Basel II bietet den Banken zu diesem Zweck grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihren Bedarf an Eigenkapital zu berechnen. Einerseits mittels des so genannten Standard-Ansatzes, bei dem die Risikogewichte auf Grund externer Ratings ermittelt werden, z.B. auf Basis eines Ratings durch die Agenturen Moody’s oder Standard & Poor’s. Andererseits kann die Risikogewichtung mit Hilfe des Internal Rating Based Ansatzes erfolgen. In diesem Fall greifen die Banken auf bankintern ermittelte Ratings zurück.

Es ist anzunehmen, dass viele Banken die Möglichkeit des bankinternen Ratings auswählen werden, nicht zuletzt weil ein Großteil der Unternehmen über kein externes Rating verfügt. Beim bankinternen Rating werden für die Bonitätseinstufung eines Unternehmens sowohl Bilanzkennzahlen, wie z.B.

- EGT in Prozent der Betriebsleistung
- Cashflow in Prozent der Betriebsleistung
- Eigenmittelquote
- Gesamtkapitalrentabilität und
- Fiktive Schuldentilgungsdauer

als auch andere Faktoren wie z.B. Firmenverhältnisse (Gesellschaftsvertrag, Firmenbuchauszug), Unternehmenskonzept (Leitbild, Strategie), Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), Rechnungswesen und Controlling (Organisation der Finanzbuchführung, der Kostenrechnung und des Controlling), Einkommensverhältnisse (aktuelle Saldenlisten, Steuerbescheide und Steuererklärungen) und das aktuelle Verhältnis zum Finanzamt (Buchungsmitteilungen) bzw. zur Krankenkasse (Kontoauszüge) eine Rolle spielen.

Für Unternehmen mit guter Bonität wird die Kreditfinanzierung tendenziell günstiger, während es für Unternehmen mit schlechter Bonität zu einer Verteuerung der Kreditkonditionen kommen könnte.

Zur Umsetzung von Basel II wird in der Europäischen Union eine Richtlinie verfasst, die von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen wird. Nach Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2005 wird diese in nationales Recht umgesetzt. Die Unternehmer sollten sich allerdings schon in naher Zukunft mit diesem Thema beschäftigen, da die Banken bereits jetzt Ratingsysteme entwickeln bzw. umsetzen, die den Bestimmungen von Basel II entsprechen.


4. Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:


5. Download

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